Neue KfW Förderung von einbruchhemmenden Maßnahmen
Im Rahmen der Förderung "Altersgerecht Umbauen" werden durch zinsgünstige und langfristige Finanzierungen Maßnahmen gefördert, die Barrieren reduzieren und den Wohnkomfort steigern. In diesem Zuge wird auch die Integration von Alarmanlagen und Eingangsüberwachung sowie die Nachrüstung mit z. B. Tür-Zusatzschlössern unterstützt. Hierfür stellt das Bundesbauministerium im Zeitraum von 2015 bis 2017 jährlich 10 Millionen Euro bereit.
Zuschüsse:
Bei einbruchhemmenden Maßnahmen, z. B. dem Einbau von Alarmanlagen und Gegensprechanlagen, dem Einbau und der Nachrüstung von einbruchhemmenden Türen sowie bei der Nachrüstung von Fenstern können Investitionszuschüsse von 200 Euro bis maximal 1.500 Euro beantragt werden.
Werden Einbruchsicherungen während eines altersgerechten Umbaus integriert, können sogar Zuschüsse bis zu 5.000 Euro beantragt werden. Wird der Förderstandard „Altersgerechtes Haus“ berücksichtigt, steigt der Maximalzuschuss sogar auf 6.250 Euro.
Förderfähig sind Material- und Handwerkerkosten, unter der Voraussetzung, dass die Umbauarbeiten durch ein Fachunternehmen des Handwerks durchgeführt werden.